Wir erklären Ihnen hier die Pflegegrade bzw. Pflegestufen.
Dabei unterteilen wir nach Leistungen und deren Zuzahlungen für die Pflegegrade 1-5.
Schauen Sie in unsere unten stehende Tabelle zu den Pflegegraden und verschaffen Sie sich einen Überblick. Bei Fragen rufen Sie einfach an 0 22 06 – 865 70 95 oder schreiben Sie eine Mail an: info@pflegeteam-kleeblatt.de
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Pflegegeld
2025
Das Pflegegeld können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie ihre Pflege teilweise selbst organisieren. Das bedeutet meistens, dass Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.
Pflegesachleistungen 2025
Mit Pflegesachleistungen können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 einen ambulanten Pflegedienst finanzieren. Die Abrechnung erfolgt meistens direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegeversicherung.
Entlastungsbetrag 2025
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, darunter die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, teilweise die ambulante Pflege und die Angebote für Unterstützung im Alltag. Der Betrag ist für alle pflegebedürftigen Personen von Pflegegrad 1-5 gleich hoch.
Verhinderungspflege 2025
Die Verhinderungspflege ist ein Budget für eine Ersatzpflege, wenn eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 steht dafür ein jährliches Budget zur Verfügung.
Kurzzeitpflege
2025
Die Kurzzeitpflege ist ein Budget für eine vorübergehende stationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege für eine begrenzte Zeit nicht möglich ist. Also zum Beispiel wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person vorübergehend stark verschlechtert.
Tages-und Nachtpflege 2025
Tagespflege und Nachtpflege sind Formen der teilstationären Pflege. Das heißt, dass die Pflege hauptsächlich zuhause stattfindet, aber durch Aufenthalte in einer Einrichtung für die Tages- oder Nachtpflege ergänzt wird.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung für Maßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung des Wohnumfeldes einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Das gilt für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1.
Ergänzende Unterstützungsleistungen für DIPA 2025
Die ergänzenden Unterstützungsleistungen (eUL) für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind dafür da, die Einführung und Nutzung von DiPA zu unterstützen. Damit können zum Beispiel ambulante Pflegedienste ihre Klienten in die Nutzung einweisen.
Hinweis für Pflegebedürftige in Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können für die Finanzierung von Pflegesachleistungen, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Monatlich nicht verbrauchte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.
Zum 1. Juli 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Das gemeinsame Jahresbudget macht den Zugang zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfacher und flexibler. Denn mit dem neuen Budget können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 frei nach Bedarf beide Formen nutzen.
Bislang ist die Regelung so: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das Budget der Verhinderungspflege auch für die Kurzzeitpflege zu nutzen. Oder umgekehrt höchstens die Hälfte des Budgets der Kurzzeiltpflege für die Verhinderungspflege.
Die Höhe des gemeinsamen Jahresbudgets liegt bei 3.539 Euro. Das entspricht genau der Summe aus beiden Jahresbudgets für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Festgelegt ist das ab dem 01.07.2025 im dann in Kraft tretenden Paragraf 42a des Elften Sozialgesetzbuchs.
Mit dem gemeinsamen Jahresbudget werden auch die unterschiedlichen Voraussetzungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege angeglichen. Das heißt zum Beispiel: Um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss die häusliche Pflege nicht mehr seit mindestens sechs Monaten stattfinden.
Übersicht der Pflegegrade 1 – 5

Pflegegrad 1
✘
Pflegegeld
✘
Pflegesachleistung, häusliche Pflege
✘
Teilstationäre Pflege,
Tages- und Nachtpflege
✔ 131 EUR Zuschuss
Vollstationäre Pflegeleistungen
✔ 131 EUR
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege
✘
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr
✘
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr
✔ 42 EUR
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
✔ 4.180 EUR
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme
✔ 224 EUR
Wohngruppenzuschlag
✔ 53 EUR
ergänzende Unterstützungsleistungen DiPA

Pflegegrad 2
✔ 347 EUR
Pflegegeld
✔ 796 EUR
Pflegesachleistung, häusliche Pflege
✔ 721 EUR
Teilstationäre Pflege,
Tages- und Nachtpflege
✔ 805 EUR
Vollstationäre Pflegeleistungen
✔ 131 EUR
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege
✔ 1.854 EUR
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr
✔ 1.685 EUR
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr
✔ 42 EUR
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
✔ 4.180 EUR
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme
✔ 224 EUR
Wohngruppenzuschlag
✔ 53 EUR
ergänzende Unterstützungsleistungen DiPA

Pflegegrad 3
✔ 599 EUR
Pflegegeld
✔ 1.497 EUR
Pflegesachleistung, häusliche Pflege
✔ 1.357 EUR
Teilstationäre Pflege,
Tages- und Nachtpflege
✔ 1.319 EUR
Vollstationäre Pflegeleistungen
✔ 131 EUR
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege
✔ 1.854 EUR
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr
✔ 1.685 EUR
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr
✔ 42 EUR
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
✔ 4.180 EUR
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme
✔ 224 EUR
Wohngruppenzuschlag
✔ 53 EUR
ergänzende Unterstützungsleistungen DiPA

Pflegegrad 4
✔ 800 EUR
Pflegegeld
✔ 1.859 EUR
Pflegesachleistung, häusliche Pflege
✔ 1.685 EUR
Teilstationäre Pflege,
Tages- und Nachtpflege
✔ 1.855 EUR
Vollstationäre Pflegeleistungen
✔ 131 EUR
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege
✔ 1.854 EUR
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr
✔ 1.685 EUR
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr
✔ 42 EUR
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
✔ 4.180 EUR
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme
✔ 224 EUR
Wohngruppenzuschlag
✔ 53 EUR
ergänzende Unterstützungsleistungen DiPA

Pflegegrad 5
✔ 990 EUR
Pflegegeld
✔ 2.299 EUR
Pflegesachleistung, häusliche Pflege
✔ 2.085 EUR
Teilstationäre Pflege,
Tages- und Nachtpflege
✔ 2.096 EUR
Vollstationäre Pflegeleistungen
✔ 131 EUR
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege
✔ 1.854 EUR
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr
✔ 1.685 EUR
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr
✔ 42 EUR
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
✔ 4.180 EUR
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme
✔ 224 EUR
Wohngruppenzuschlag
✔ 53 EUR
ergänzende Unterstützungsleistungen DiPA