Wir erklären Ihnen hier die Pflegegrade bzw. Pflegestufen.
Dabei unterteilen wir nach Leistungen und deren Zuzahlungen für die Pflegestufen 1-5.
Schauen Sie in unsere unten stehende Tabelle zu den Pflegegraden und verschaffen Sie sich einen Überblick. Bei Fragen rufen Sie einfach an 0 22 06 – 865 70 95 oder schreiben Sie eine Mail an: info@pflegeteam-kleeblatt.de
„Haben Sie Fragen, wir beraten Sie gerne!“
Hinweis für Pflegebedürftige in Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können für die Finanzierung von Pflegesachleistungen, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Monatlich nicht verbrauchte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.
Übersicht der Pflegegrade 1 – 5
Pflegegrad 1
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Pflegegeld
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Pflegesachleistung, häusliche Pflege
✘
Teilstationäre Pflege
✔ 125 EUR Zuschuss
Vollstationäre Pflegeleistungen
✔ 125 EUR
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege
✘
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr
✘
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr
✔ 40 EUR
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
✔ 4.000 EUR
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme
✔ 214 EUR
Wohngruppenzuschlag
Pflegegrad 2
✔ 316 EUR
Pflegegeld
✔ 689 EUR
Pflegesachleistung, häusliche Pflege
✔ 689 EUR
Teilstationäre Pflege
✔ 770 EUR
Vollstationäre Pflegeleistungen
.
✔ 125 EUR
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege
✔ 1.612 EUR
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr
✔ 1.612 EUR
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr
✔ 40 EUR
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
✔ 4.000 EUR
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme
✔ 214 EUR
Wohngruppenzuschlag
Pflegegrad 3
✔ 545 EUR
Pflegegeld
✔ 1.298 EUR
Pflegesachleistung, häusliche Pflege
✔ 1.298 EUR
Teilstationäre Pflege
✔ 1.262 EUR
Vollstationäre Pflegeleistungen
.
✔ 125 EUR
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege
✔ 1.612 EUR
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr
✔ 1.612 EUR
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr
✔ 40 EUR
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
✔ 4.000 EUR
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme
✔ 214 EUR
Wohngruppenzuschlag
Pflegegrad 4
✔ 728 EUR
Pflegegeld
✔ 1.612 EUR
Pflegesachleistung, häusliche Pflege
✔ 1.612 EUR
Teilstationäre Pflege
✔ 1.775 EUR
Vollstationäre Pflegeleistungen
.
✔ 125 EUR
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege
✔ 1.612 EUR
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr
✔ 1.612 EUR
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr
✔ 40 EUR
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
✔ 4.000 EUR
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme
✔ 214 EUR
Wohngruppenzuschlag
Pflegegrad 5
✔ 901 EUR
Pflegegeld
✔ 1.995 EUR
Pflegesachleistung, häusliche Pflege
✔ 1.995 EUR
Teilstationäre Pflege
✔ 2.005 EUR
Vollstationäre Pflegeleistungen
.
✔ 125 EUR
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege
✔ 1.612 EUR
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr
✔ 1.612 EUR
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr
✔ 40 EUR
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
✔ 4.000 EUR
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme
✔ 214 EUR
Wohngruppenzuschlag